NEUERSCHEINUNG | SVR-Jahresgutachten 2020 zur Migration aus Afrika nach Europa

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 Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat heute in Berlin sein Jahresgutachten „Gemeinsam gestalten: Migration aus Afrika nach Europa“ vorgestellt. Wir freuen uns sehr, es Ihnen zu übermitteln.

 

Erstmals nimmt der SVR in seinem Jahresgutachten einen anderen Kontinent in den Blick. In seinem elften Jahresgutachten analysiert der SVR die Wanderungsbewegungen innerhalb Afrikas sowie aus Afrika nach Europa und Deutschland. Er beschreibt die Bedingungen und Folgen der Migration innerhalb und aus Afrika in andere Weltregionen sowie den Umgang der deutschen und europäischen Politik damit – und leitet daraus politische Empfehlungen ab, die über die aktuelle Corona-Krise hinausweisen. Zentrale Ergebnisse lauten:

 

  • Das Wanderungsgeschehen in und aus Afrika ist vielfältig. Dort gibt es Arbeitsmigration, Migration von Studierenden und Hochqualifizierten, Heirats- und Familienmigration, zirkuläre Wanderungsbewegungen sowie Fluchtmigration. Wenig bekannt ist außerdem, dass afrikanische Staaten auch Ziel internationaler Migration sind, und dass einige von ihnen – darunter Äthiopien, der Sudan und Uganda – weltweit am meisten Flüchtlinge aufnehmen.
  • Die meisten Migranten und Migrantinnen bleiben in Afrika. Über die Hälfte von ihnen wandert in ein anderes afrikanisches Land, die meisten davon bleiben sogar in ihrer Herkunftsregion. Europa und Deutschland sind für afrikanische Migrantinnen und Migranten nur ein Ziel unter vielen. In Deutschland beträgt der Anteil der Zugewanderten aus afrikanischen Staaten an der Gesamtbevölkerung nicht einmal ein Prozent.
  • Prognosen zukünftiger Migrationsbewegungen sind unsicher. Zwar wächst die Bevölkerung in Afrika, während sie in Europa stagniert oder sogar zurückgeht. Der Blick auf die Demografie allein erlaubt aber noch keine Aussagen über künftige Migrationsbewegungen, denn es gibt keinen eindeutigen oder gar linearen Zusammenhang zwischen Bevölkerungswachstum und Auswanderung. Prognosen eines baldigen ungebremsten Zuzugs aus Afrika nach Europa sind daher wissenschaftlich nicht haltbar.
  • Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 sollte dafür genutzt werden, innerhalb der EU aktiv nach neuen Formen der Kooperation mit afrikanischen Staaten zu suchen. Die Bundesregierung sollte außerdem dafür Sorge tragen, dass das jüngst in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch in afrikanischen Staaten Wirkung entfaltet. Beispielsweise eröffnet das Gesetz grundsätzlich Interessierten die Möglichkeit, zu Ausbildungszwecken nach Deutschland einzureisen. Dazu sollten kooperative Projekte vor Ort gefördert und mit ausgewählten Herkunftsländern bilaterale Absprachen getroffen werden, etwa über transnationale Ausbildungspartnerschaften. Ergänzend dazu sollte ein Weg für Menschen eröffnet werden, die keine akademische oder berufliche Qualifikation vorweisen können.
  • Der SVR schlägt dafür ein temporäres Arbeitsvisum gegen ‚Kaution‘ vor. Ein solches Visum würde es auch Arbeitnehmern ohne formale Qualifikation ermöglichen, kontrolliert einzureisen, und könnte irreguläre Migration reduzieren. Die Zugewanderten sollen nach Ablauf des Visums zurückkehren, mit neuen Ersparnissen, Kenntnissen und Kontakten. Wenn sie fristgerecht ausreisen, wird die als Einreisevoraussetzung erhobene finanzielle Sicherheitsleistung wieder ausbezahlt. Darüber hinaus kann nach einer gewissen Karenzzeit auch eine Wiedereinreise ermöglicht werden, sodass nicht das ‚Gastarbeiter‘-Modell reproduziert wird. Entsprechende deutsche Pilotprojekte mit afrikanischen Herkunftsländern erfordern ein funktionierendes Rückübernahmeabkommen. Das kann Prozesse zirkulärer Migration initiieren, von denen alle Seiten profitieren, und so auch einen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit leisten.
  • Dass ausreisepflichtige Personen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, liegt derzeit hauptsächlich an der mangelnden Kooperation der Herkunftsstaaten. Im Gegenzug zu Rücknahmevereinbarungen könnte eine befristete Erwerbsmigration aus afrikanischen Staaten nach Europa erleichtert werden, wie es das SVR-Modell für temporäre Arbeitsvisa vorsieht. Der SVR empfiehlt außerdem, bestehende Programme zur freiwilligen Rückkehr mit Blick auf afrikanische Länder zu evaluieren und langfristiger zu gestalten.
  • Die Europäische Union sollte die Mittel für die humanitäre Flüchtlingshilfe erhöhen, damit afrikanische Staaten bei der Flüchtlingsaufnahme vor Ort besser unterstützt werden, und ihre Mitgliedstaaten sollten ihre Resettlement-Kontingente ausbauen. Angesichts der Lage in Libyen und auf dem Mittelmeer plädiert der SVR dafür, neue staatliche Missionen zur Seenotrettung auf europäischer Ebene einzusetzen und zu koordinieren. Zugleich muss weiter an einer dauerhaften Form der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU gearbeitet werden.
  • Es fehlt an Wissen über den Kontinent und seine Vielfalt. Der SVR empfiehlt deshalb, unter der anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein wissenschaftliches Netzwerk anzustoßen, das die Migrationsbewegungen in und aus Afrika untersucht. Es soll auf bereits vorhandenen Prognosetechniken und Forschungsergebnissen aufbauen und diese systematisieren.

 

Das SVR-Jahresgutachten 2020 finden Sie hier.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Petra Bendel (Vorsitzende des SVR) & Prof. Dr. Daniel Thym (Stellvertretender Vorsitzender des SVR)

 

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Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH

Neue Promenade 6, 10178 Berlin

Internet: www.svr-migration.de
Email:
info@svr-migration.de 

Tel.: 030 288 86 59-0

Fax: 030 288 86 59-11

 

Sitz der Gesellschaft: Berlin

Geschäftsführung: Dr. Cornelia Schu

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 118054

 

 

Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht. Das SVR-Jahresgutachten 2020 wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

 

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Petra Bendel (Vorsitzende), Prof. Dr. Daniel Thym (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger und Prof. Dr. Hans Vorländer. 

 

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Von admin