SONSTIGES| DFG-Ausschreibung: Erforschung von Epidemien und Pandemien

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Ausschreibung zur fachübergreifenden Erforschung von Epidemien und
Pandemien anlässlich des Ausbruchs von SARS-CoV-2

Die Auswirkungen des aktuellen SARS-CoV-2-Ausbruchs zeigen, dass man
Epidemien und Pandemien nicht im nationalen Rahmen begegnen kann,
sondern dass die globalen Zusammenhänge berücksichtigt werden müssen. Um
künftig auf die vielfältigen Aspekte von weltweiten Infektionswellen
besser vorbereitet zu sein, muss eine breit gefächerte Forschung
unterstützt werden. Zusätzlich zur Erforschung der aktuellen Pandemie
sollen grundsätzliche Forschungsfragen abgeleitet werden und zu
generalisierbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen führen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt daher eine
fachübergreifende Förderinitiative aus. Gefördert werden Vorhaben, die
sich mit der Prävention, Früherkennung, Eindämmung sowie der Erforschung
der Ursachen und Auswirkungen von und dem Umgang mit Epidemien und
Pandemien am Beispiel von SARS-CoV-2 und anderer humanpathogener
Mikroorganismen und Viren beschäftigen.

Dazu zählen beispielsweise die Erforschung

– der Herausforderungen und Auswirkungen einer Epidemie oder
Pandemie sowie der getroffenen Maßnahmen auf die Gesundheitssysteme;

– psychologischer, gesellschaftlicher und kultureller Faktoren in
der Entstehung, Verbreitung und Behandlung von Epidemien und Pandemien
sowie rechtliche und ethische Implikationen;

– der Auswirkungen auf globale und regionale
Wirtschaftsentwicklung, Produktions- und Wertschöpfungsketten, Logistik,
Verkehr und Kommunikation;

– biologischer und medizinischer Grundlagen eines Erregers und des
jeweiligen Krankheitsbilds sowie therapeutischer Verfahren oder
präventiver Maßnahmen in Kombination mit einem oder mehreren der zuvor
genannten Themenfelder.

Die Ausschreibung richtet sich vorzugweise an fachübergreifende
Forschungsvorhaben. Darüber hinaus können Projekte beantragt werden, die
sich zunächst mit der Sammlung und Erfassung von grundlegenden Daten zur
aktuellen Epidemie und den aktuellen Gegenmaßnahmen beschäftigen, auf
deren Basis retrospektive Analysen möglich sind. Ebenso sind Projekte
möglich, die sich der Simulation der Ausbreitung und den Folgen von
Pandemien sowie der Wirksamkeit von Interventionen widmen.

Art der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzel- oder Gemeinschaftsanträge in Form
von Sachbeihilfen oder Antragspaketen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben
können zur Erreichung des Programmziels alle im „Merkblatt Programm
Sachbeihilfe“ (DFG-Vordruck 50.01) aufgeführten Module beantragt werden.

Die DFG wird projektbegleitend den wissenschaftlichen Austausch und die
Vernetzung der Geförderten unterstützen.

Antragstellung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Einzelantrag,
Gemeinschaftsantrag oder ein Einzelpaket einreichen möchten, werden
gebeten, sich frühzeitig zur Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in
Verbindung zu setzen. Die Begutachtung der Anträge erfolgt vergleichend
und unter Einbindung einer international besetzten Begutachtungsgruppe
nach den üblichen Begutachtungsverfahren der DFG. Zur Planung der
Begutachtung sind Absichtserklärungen erforderlich, die das
Forschungsvorhaben skizzieren (max. 200 Wörter) und die Namen der
Antragstellerinnen und Antragsteller auflisten. Die Absichtserklärungen
sind bis 1. Juli 2020 als PDF-Datei an
„Ausschreibung-Coronavirus@dfg.de“ zu senden. Der Termin für die
Einreichung der Anträge ist der 1. September 2020. Die Anträge,
Lebensläufe sowie antragsergänzende Unterlagen sind in englischer
Sprache zu verfassen und über das elan-Portal unter
„Ausschreibung-Coronavirus“ einzureichen. Detaillierte Informationen zur
Antragstellung können dem „Leitfaden für die Antragstellung –
Projektanträge“ (DFG-Vordruck 54.01) entnommen werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen
für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind
gleichermaßen angesprochen. Es gelten die allgemeinen Regeln zur
Kooperationspflicht (DFG-Vordruck 55.01).

Die Zusammenarbeit mit internationalen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern sollte angestrebt werden. Aufwände für internationale
Kooperationen können, den Regelungen für die jeweiligen Länder folgend,
im Projekt beantragt werden.

Hinweise für andere Förderprogramme
Die Vorbereitung der Forschungsvorhaben kann durch eine Reihe von
Maßnahmen wie Rundgespräche, wissenschaftliche Netzwerke oder den Aufbau
internationaler Kooperationen unterstützt werden.

Für laufende Verbünde wie Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs und
Sonderforschungsbereiche, die thematisch in die Ausschreibung passen,
wird die Möglichkeit von Zusatzanträgen beziehungsweise Nachanträgen
eingeräumt.

Für Langfristvorhaben mit infrastrukturellem Charakter, die an der
Schnittstelle von Sozial- und Gesundheitswissenschaften geplant sind,
kann das Förderprogramm „Langfristvorhaben in den Geistes- und
Sozialwissenschaften“ genutzt werden. Für diese Fördermöglichkeiten gilt
das reguläre Antragsverfahren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
jeweilige Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich ausschließlich mit
der Biologie eines Erregers, der Art seiner Übertragung sowie der
Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren beschäftigen,
werden ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, ihre Forschungsvorhaben im
regulären Verfahren der DFG einzureichen.

Weiterführende Informationen

Die DFG-Vordrucke 50.01 und 54.01 mit Informationen zum Förderprogramm
Sachbeihilfe und zur Antragstellung:
www.dfg.de/formulare/50_01
www.dfg.de/formulare/54_01

Hinweise zur Kooperationspflicht:
www.dfg.de/formulare/55_01

Hinweise zu Nachanträgen für Sonderforschungsbereiche (Merkblatt 60.011,
Abschnitt C):
www.dfg.de/foerderung/programme/koordinierte_programme/sfb/formulare_merkblaetter

Hinweise zu Zusatzanträgen für Graduiertenkollegs (DFG-Vordruck 54.05,
Kapitel IV):
www.dfg.de/formulare/54_05

Hinweise zu Förderprinzipien und Fördermöglichkeiten mit internationalem
Bezug:
www.dfg.de/foerderung/internationale_zusammenarbeit/foerderung_international/foerdermoeglichkeiten

Fragen zur Ausschreibung können an folgende fachlich zuständige
Ansprechperson gerichtet werden:
Dr.-Ing. Wieland Biedermann, Gruppe Ingenieurwissenschaften 1, Tel. +49
228 885-2023,
wieland.biedermann@dfg.de

Dr. Julia Engel, Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften 2: Sozial- und
Verhaltenswissenschaften,
Tel. +49 228 885-2972, julia.engel@dfg.de

Dr. Katja S. Großmann, Gruppe Lebenswissenschaften 3: Medizin, Tel. +49
228 885-2565,
katja.grossmann@dfg.de

Dr. Katharina Hartmann, Gruppe Lebenswissenschaften 2: Mikrobiologie,
Immunologie, Neurowissenschaften,
Tel. +49 228 885-2342, k.hartmann@dfg.de

Fragen zu anderen Förderprogrammen können an die jeweilige
Ansprechperson der DFG-Geschäftsstelle gerichtet werden:

www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/index.jsp

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